Recht

Datenschutz/DSGVO muss sein und hier findet ihr die aktuellen Texte zum Thema.

Getrost dem alten Anwaltsgrundsatz, dass man sich nur auf das verlassen kann, was man schwarz auf weiß nach Hause tragen kann, sollten Webdesigner ihre vertraglichen Verpflichtungen wie aber auch ihre Rechte, beispielsweise an urheberrechtlich geschützten Werken, mit dem Kunden genauestens vertraglich regeln. Ferner sollte es Aufgabe des Kunden sein, entsprechende Inhalte oder Vorgaben für eine rechtliche Gestaltung beizubringen.
https://www.internetrecht-rostock.de/webseitengestaltung-recht.htm